Zukunft der "Elstertal"-Infraprojekt: Aufgaben endlich klären!

Seit der Insolvenz der Stadtwerke AG wartet der Stadtrat auf eine entscheidungsreife Vorlage unter Abwägung von potentiellen Vor- und Nachteilen zur zukünftigen Geschäftsbeziehung zwischen der Stadt Gera und der „Elstertal“- Infraprojekt GmbH. Trotz vieler Ausschussdiskussionen und konkreter Stadtratsbeschlüsse, zuletzt vom September 2017(!), liegt eine solche entscheidungsreife Vorlage zur Neufassung der Geschäftsbeziehung noch immer nicht vor. Zum Beispiel sind davon die Hausmeisterdienste an Schulen, Sportstätten sowie anderen städtischen Gebäuden, die Betreibung des Hofwiesenbades und die Reinigung städtischer Gebäude betroffen.

Die einfache Verlängerung des Status Quo wird vor dem Hintergrund der Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Aufgabenverteilung- und Abarbeitung in der „Elstertal“- Infraprojekt durch die Linksfraktion ausgeschlossen. Dies würde aber automatisch eintreten, wenn der Stadtrat als Gesellschafterversammlung keine andere Entscheidung trifft.

Nicht zuletzt haben die Mitarbeiter schon lange ein Anrecht auf eine Entscheidung durch den Gesellschafter Stadt Gera, hinsichtlich ihrer persönlichen Perspektive nach Ablauf des aktuellen Geschäftsbesorgungsvertrages am 31.08.2019. An diesem Tag endet für viele langjährige Mitarbeiter der Gesellschaft auch die Rückkehroption in die Stadtverwaltung.

DIE LINKE möchte neben einer Definition der Aufgaben und Leistungen, sowie deren auskömmliche Finanzierung auch die Schnittstellen in der Stadtverwaltung klar definieren. Zudem muss mit dem neuen Geschäftsbesorgungsvertrag sichergestellt werden, dass wieder dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ Geltung verschafft wird, statt immer mehr Aufgaben aus der städtischen Gesellschaft an Subunternehmer zu schlechteren Lohnbedingungen auszulagern.

Deshalb wird mit einer Beschlussvorlage dem Stadtrat vorgeschlagen, die Neuregelung der Geschäftsbeziehung mit der „Elstertal“- Infraprojekt GmbH mit einem neuen Geschäftsbesorgungsvertrag noch in dieser Wahlperiode der

Gesellschafterversammlung Stadtrat einzufordern.

Sollte diese Lösung durch die Stadtverwaltung nicht ermöglicht werden, dann sollte der Stadtrat eine Prüfung weiterer Perspektiven der zukünftigen Aufgaben- und Leistungserledigung, z.B. die Rückholung in die Verwaltung, beauftragen.