"Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Stadt Gera." Er "beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt, soweit er nicht die Beschlussfassung auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der Oberbürgermeister zuständig ist. Der Stadtrat kann Entscheidungen im Einzelfall an sich ziehen und Beschlüsse eines Ausschusses aufheben oder ändern."
Diese in der Geschäftsordnung des Stadtrates unter §2 bestimmten Zuständigkeiten umreißen die Aufgabenvielfalt kommunaler Ratsarbeit.
Im Menü "Bitte wählen" können die Aktivitäten der Linksfraktion unter verschiedenen Sachverhalten aufgerufen werden.
Im Archiv sind Aktivitäten in den Wahlperioden vor 2024 aufgelistet.