Widerspruch gegen Auflagen-Bescheid der Stadtverwaltung zur Kundgebungs- Anmeldung für Samstag vor dem Hauptbahnhof

Heute wurde durch den Vorsitzenden der Geraer LINKEN, Andreas Schubert, Widerspruch zum Auflagen-Bescheid der Stadtverwaltung eingelegt, durch den der angemeldete Platz für eine antifaschistische Kundgebung für Samstag, 05. Juli 2014 verschoben wurde. Dazu erklärt dieser:

 „Mit dem Bescheid vom 30. Juni hat die Stadtverwaltung Gera als Versammlungsbehörde den ursprünglich angemeldeten Kundgebungsplatz komplett verlegt, mit der Begründung, dass dieser ohne Abstriche für den polizeilichen Handlungsraum zur Verfügung stehen müsste. Dass nun ein erheblicher Teil des von mir beantragten Versammlungsraumes der NPD zur Verfügung gestellt wurde, ist geeignet, an der Gleichbehandlung der Kundgebungsanmeldungen durch die Versammlungsbehörde ernsthaft zu zweifeln und entzieht sich jeder nachvollziehbaren Begründung.

Deshalb soll mit diesem Widerspruch angezeigt werden, dass der Auflagenbescheid mit den darin enthaltenen Begründungen so nicht akzeptiert werden kann und eine rechtliche Überprüfung auch nach dem 5. Juli 2014 ausdrücklich offen gehalten wird.“

Die stellvertretende Versammlungsleiterin Claudia Poser-Ben Kahla ergänzt:

„Mit Blick auf das Agieren der Versammlungsbehörde mit der von uns vorgenommenen Kundgebungsanmeldung bleibt festzustellen, dass uns der gleiche  Versammlungsraum verweigert wurde, der einem anderen Kundgebungsanmelder, nämlich der NPD, die diese Fläche gar nicht beantragt hatte, zugestanden wurde. Dies akzeptieren wir ausdrücklich nicht. Das Agieren der Versammlungsbehörde im Zusammenspiel mit der Polizei wird auf jeden Fall auch in der Auswertungsgesprächen zu thematisieren sein. Auch an dieser Stelle sollte sich Gera die Praxis der Partnerstadt Jena mal zum Vorbild nehmen “