LINKE: Oberbürgermeisterin verweigert sich Realitäten - Stadtratssitzung muss unverzüglich einberufen werden

Die Fraktion DIE LINKE kritisiert schärfstens die Terminfestsetzung der Oberbürgermeisterin für den von mehr als einem Viertel der Stadtratsmitglieder verlangten Sonderstadtrat erst auf den 15. September 2014.

Wer in dieser Notsituation unserer Stadt ganz gezielt so viel Zeit verstreichen lässt, um den Stadtrat auf Antrag zusammenzurufen, verstößt nicht nur gegen kommunalrechtliche Vorschriften, sondern setzt sich auch über das Begehren von 10.000 Unterschriftsleistenden hinweg, die mit ihrer Unterschrift unter den Einwohnerantrag der Gewerkschaften eine umgehende Einberufung des Stadtrats verlangen. Damit konterkariert die Oberbürgermeisterin ihre Pflicht, Schaden von der Stadt abzuwenden, was rechtliche Konsequenzen bewirkt.

Noch immer besteht die Möglichkeit, mit einer - bisher von der Landesregierung aus politischen Gründen verweigerten - Bürgschaft den Konkurs der öffentlichen Daseinsvorsorge abzuwenden. Nur somit kann politisch Einfluss auf die Zukunft der Stadtwerke und des Nahverkehrs genommen werden. Anderenfalls ist ab Oktober nur noch die Logik des Konkursverwalters entscheidend. Das kann nicht im Interesse von Gera und Thüringen sein!

In diesem Zusammenhang stehen viele existenzielle Fragen für die öffentliche Daseinsvorsorge völlig unbeantwortet im Raum, die im Stadtrat mit der Verwaltungsspitze zu diskutieren sind:

-        Wie nimmt gegenwärtig die Verwaltungsspitze ihre Aufgabe zur Abwendung von Schaden gegenüber der Stadt Gera (Vermögensverlust/ Einnahmeausfälle durch haushaltsrelevante Umsatz-, Einkommens- und Ertragsverluste/ Rückzahlung von Fördermitteln – Imageverlust) wahr und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die weitere kurz-, mittel- und längerfristige Stadtentwicklung?

-        Welche Auffassung vertritt die Verwaltungsspitze zur direkten Einbeziehung des Stadtrates in die Entscheidungsfindung zur Abwehr weiterer Schäden für die Entwicklung der Stadt Gera und die Wahrnahme der Verantwortung gegenüber anderen Gläubigern, um Arbeitsplätze im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erhalten?

-        Welche Konsequenzen muss die Stadt Gera zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge ziehen, auch zur Information von Beschäftigten und Einwohnern, sowie Gästen der Stadt, wenn im Konkursfall Leistungen der Daseinsvorsorge drastisch reduziert werden - z.B. mit einem Notfahrplan auf allen Strecken und Linien der GVB ab 1. Oktober 2014 - oder gar Teile der Daseinsvorsorge wie die GWB Elstertal verkauft werden?