LINKE beantragt im Stadtrat Aufstockung der Ortspauschale

Die Fraktion DIE LINKE wird in der morgigen Stadtratssitzung eine Erhöhung der beantragten Ortspauschale für die Ortsteile im Jahr 2014 und eine Aufstockung für das Jahr 2015 vorschlagen. Eine willkürliche Kürzung der im Haushaltsplan für 2014 eingearbeiteten Mittel widerspricht der Verpflichtung der Stadt Gera nach § 45 Absatz 5 der Thüringer Kommunalordnung  den Ortsteilen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Um auch für das Jahr 2015 dieser Verpflichtung der Stadt Gera gegenüber den Ortsteilen nachzukommen, soll der Umfang und die Verteilung mit einem Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung geregelt werden.

Im Ergebnis würden 2014 somit 29.520 Euro und 2015 dann 31.110 Euro zur Auszahlung an die Geraer Ortsteile kommen.

Stadtratsmitglied Bernd Leithold stellt nach dem Besuch der Ortsteilratssitzung in Cretschwitz/Söllmnitz, wo über die Verteilung der auf 700 Euro zusammengestrichenen Ortspauschale beraten wurde, fest: “Wer will, dass die Ortsteilräte tatsächlich auch einen Einfluss auf die Entwicklung der Ortsteile nehmen können, darf sie nicht mit gekürzten Mitteln nur Almosen und Schönheitspflaster verteilen lassen, sondern muss zumindest die im Haushaltsplan eingearbeiteten Beträge zur Auszahlung bringen. Nicht ein einziges finanzielles Problem konnte der Ortsteilrat mit dieser gekürzten Pauschale wirklich bearbeiten, geschweige denn für ein größeres Projekt Mittel ansparen.“

Günter Domkowsky, selber Mitglied des Ortsteilrates in Untermhaus, ergänzt: „Wenn sich die Stadt nicht nur in Sonntagsreden zu  ihren Ortsteilen bekennen will, dann darf sie diese nicht mit einer Alibi-Ortspauschale abspeisen. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten in den Ortsteilen hängen nicht ausschließlich von finanziellen Fragen ab, aber an vielen Stellen sind sie auch nicht auszublenden. Wer es wirklich ernst meint mit einer ausgewogenen Stadtentwicklung kann nicht die Ortspauschale plündern und die Reste dann erst kurz vor Rechnungsschluss am Jahresende auszahlen.“ <media 24620>>>> Änderungsantrag</media>