Neues Schulgesetz stärkt Praxisorientierung und Digitalität

Im Herbst 2022 haben die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün einen Entwurf für Änderungen im Schulgesetz im Landtag eingereicht. Jetzt kommen Anhörungen und Diskussionen im Ausschuss, bevor der Entwurf im nächsten Jahr im Landtag beschlossen werden soll. In den Anhörungen haben Schüler:innen- und Elternvertretung, Gewerkschaften, wissenschaftliche Institutionen und andere mit Bildungspolitik befasste Stellen Gelegenheit, ihre Meinung zu den geplanten Änderungen zu äußern und Veränderungen am Entwurf vorzuschlagen.

In den letzten drei Jahren mussten die Thüringer Schulen verschiedene, teils neue und teils bekannte, Herausforderungen meistern. Aufgabe von Bildungspolitik ist, die Schulen bestmöglich bei der Bewältigung der ihnen gestellten Aufgaben zu unterstützen, natürlich auch auf gesetzlicher Basis.

 

Gerade während der Corona-Pandemie sind Stärken und Schwächen im Bildungsbereich deutlich geworden. Mit der Gestaltung digitaler Lehr- und Lernformate, mit der Einführung der digitalen Lernmittelfreiheit, mit mehr Praxisorientierung im Unterricht, mit der Umstellung auf eine schulstufenbezogene Lehramtsbildung, dem Ausbau der Ganztagsschule und der Schulsozialarbeit und mehr pädagogischer Assistenz stellen wir die Weichen in Richtung Zukunft für die Schulen.

Die Fraktion DIE LINKE hat sich insbesondere für die digitale Bildung und die stärkere Praxisorientierung eingesetzt. In den Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts wurde deutlich, dass es gute Konzepte gibt, die aber noch in die Breite getragen werden müssen. Wir schaffen mit unserem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen zur Gestaltung digitaler Lernformen. Gleichzeitig wollen wir schrittweise alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei mit digitalen Endgeräten ausstatten. Damit geben wir den Schulen die Instrumente in die Hand, zusätzlich zum Präsenzunterricht neue Unterrichts- und Lernformate zu gestalten. Dies ist für die Schulentwicklung ein entscheidender Schritt.

Es ist der Auftrag der Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen, die Schülerinnen und Schüler auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Dies gelingt gut, wenn in der schulischen Bildung neben Angeboten der Berufsorientierung auch Phasen des praktischen Lernens eingebunden werden. In Thüringen haben sich in den letzten Jahren einige Schulen auf den Weg gemacht, das praxisorientierte Lernen als durchgängiges Prinzip der pädagogischen Arbeit und bei der Gestaltung der Stundentafel anzuwenden. Wir wollen die guten Erfahrungen der Praxisklassen und des praxisorientierten Lernens in allen Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen einbringen und damit insbesondere den Bildungsauftrag der Regelschulen stärken. Kein Schulabgang ohne Abschluss und beste Schulentwicklung für jede Schulart: das ist unser Credo.


Praxisorientiertes Lernen

 

Stärkung der Regel- und Gemeinschaftsschulen: Das praxisorientierte Lernen wird als durchgängiger Auftrag im Gesetz formuliert.

Dies soll durch Integration praxisbezogener Lernformen in den Unterricht und durch lernortbezogene Kooperation mit Betrieben der Region an möglichst jeder Schule umgesetzt werden.

Erklärung: In Thüringen haben viele Schulen bereits sehr gute Erfahrungen mit praxisorientierten Lernformen und Lernortkooperation mit Betrieben ihrer Region gesammelt. Diese sollen jetzt auf alle Regel- und Gemeinschaftsschulen ausgeweitet werden.

 

Längeres gemeinsames Lernen

 

Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens durch die Entstehung von neuen Gemeinschaftsschulen vor allem an solchen Schulstandorten, wo die Voraussetzungen günstig sind:

Dort, wo Grund- und Regelschulen direkt nebeneinander bestehen und sich einen gemeinsamen Schulbezirk und ein gemeinsames Schulumfeld teilen, sollen innerhalb von fünf Jahren über Kooperationen neue Gemeinschaftsschulen entstehen.

Erklärung: In mehreren Landkreisen stehen den Schüler:innen und den Eltern bis heute keine Angebote längeren gemeinsamen Lernens (Klasse 1 bis 10/12/13) in erreichbarer Entfernung zur Verfügung. Da, wo die Voraussetzungen besonders günstig sind, wollen die Fraktionen von Rot-Rot-Grün deswegen neue Gemeinschaftsschulen initiieren.

 

Wegfall der BLF

 

Die Besondere Leistungsfeststellung am Ende der Klasse 10 soll wegfallen. Aber nicht ohne Ersatz:

Mit der Versetzung in Klasse 11 sollen die Schüler:innen zukünftig zugleich automatisch einen anerkannten Realschulabschluss erwerben, diese Lösung wird bereits in mehreren anderen Bundesländern praktiziert.

 

Verbesserte Digitalität

 

Als Erfahrung aus der Corona-Pandemie sollen digitale Unterrichtsformen klar geregelt werden. Vor allem geht es um die Definition von Situationen, in denen sie zum Tragen kommen, um den beteiligten Lehrkräften und Schüler:innen Sicherheit zu geben.

Im Zusammenhang damit bekennt sich das Land auch zur digitalen Lernmittelfreiheit.

Erläuterung: Thüringen will als derzeit erstes und einziges Bundesland in Deutschland die Pflicht des Landes festschreiben, eine Grundausstattung für die Teilnahme an digitalen Lernformen auf Landeskosten allen Schüler:innen zur Verfügung zu stellen (z. B. Laptop/Tablet und benötigte Lern-Software).

 

Mehr Mitwirkung und Demokratie

 

Um die demokratische Schulentwicklung zu stärken, werden die Befugnisse der Schulkonferenz ausgebaut, indem sie auf das Schulkonzept und das Auswahlverfahren für die Schule ausgeweitet werden. Diese dient als Organ der Mitbestimmung von Schüler:innen, Eltern, Erzieher:innen und Lehrer:innen an der Schule und wird jeweils für zwei Schuljahre gebildet.

Darüber hinaus können Schülersprecher:innen jetzt ab der ersten Klasse gewählt werden, was die Schüler:innenmitwirkung ausdehnt.

 

Stärkung der Schulsozialarbeit

 

Die Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut, indem eine bedarfsdeckende Ausstattung unserer Schulen mit Schulsozialarbeit als Ziel ins Gesetz aufgenommen werden.

Der Absatz zur Schulsozialarbeit wird von einer Kann- in eine Soll-Bestimmung umgewandelt.

 

Mehr Qualität durch Schulkonzept

 

Allen Schulen soll durch das SchulGesetz künftig die Aufgabe gestellt werden, ein Schulkonzept zu erarbeiten, in dem die Ziele und pädagogischen Schwerpunkte ihrer Arbeit festgelegt sind und das mit Beteiligung der Eltern und SchülerInnen regelmäßig fortgeschrieben wird.

Dies stärkt die Qualität, weil sich die Schulen dann regelmäßig mit Stärken und Schwächen ihrer Arbeit aus Sicht aller Beteiligten auseinandersetzen.

 

Weniger Unterrichtsausfall

 

Einzügig geführte Grundschulen und Regelschulen sollen durch das Gesetz zur Kooperation mit anderen Schulen verpflichtet werden.

Erläuterung: Mit dieser Bestimmung sollen gerade kleine Grund- und Regelschulen, die häufig Probleme in der Unterrichtsabsicherung haben, angehalten werden, mit anderen Schulen zur besseren Absicherung des Unterrichts zu kooperieren. Ziel: weniger Unterrichtsausfall.


 

Alle Informationen zu den Vorschlägen von Rot-Rot-Grün zum neuen Schulgesetz erhalten Sie auch auf einen Blick in unserer Broschüre als PDF zum Download.