Vergabespezifischer Mindestlohn steigt ab 1. Januar und sorgt für faire Bezahlung der Beschäftigten

Im Novemberplenum 2023 wurde das novellierte Thüringer Vergabegesetz beschlossen, welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Beschäftigte, deren Arbeitgeber Zuschläge für Aufträge des Landes Thüringen erhalten, werden zukünftig mehr Geld in der Tasche haben. Im neuen Jahr gilt ein bundesweit gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro. Beschlossen wurde mit dem novellierten Vergabegesetz, dass der vergabespezifische Mindestlohn 1,50 Euro darüber liegen muss, das heißt, die Beschäftigten erhalten nun 13,91 Euro pro Stunde. Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt:

 

„Wir sorgen damit für faire Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen, die mit Steuergeldern bezahlt werden. Tariftreue und gute Arbeit sind entscheidend als Markenzeichen von Thüringen im Wettbewerb um Fachkräfte. Die Idee der Thüringer CDU, den Freistaat als Billiglohnland zu vermarkten, ist schon vor Jahren krachend gescheitert.“

 

Mit der Weiterentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes ist die Koalition aus DIE LINKE, SPD und Grünen ihrer Verantwortung nachgekommen. „Soziale und ökologische Standards sind weiterhin ein zentraler Bestandteil im Thüringer Vergabegesetz. Aus linker Perspektive ist es nur logisch und konsequent, den vergabespezifischen Mindestlohn auf die kommunale Ebene auszuweiten, um auch dort Lohndumping noch besser vorzubeugen“, ist Schubert überzeugt.