Vergabegesetz weiterentwickelt: Faire Bezahlung und Abbau von Bürokratie

Trotz schwieriger Verhandlungen zwischen Rot-Rot-Grün und CDU zum Thüringer Vergabegesetz auf Basis eines Gutachtens und einer Anhörung im Ausschuss konnten die wirtschaftspolitischen Sprecher der jeweiligen Fraktionen ein gemeinsames Ergebnis erzielen. Heute im Sonderausschuss war das Thema auf der Tagesordnung und wird am Freitag im Plenum behandelt. Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, stellt fest: „Die Weiterentwicklungen sind ein Kompromiss zwischen der Koalition und der CDU. Geeinigt haben wir uns unter anderem auf einen vergabespezifischen Mindestlohn, der künftig 1,50 Euro über dem gesetzlichen bundesweiten Mindestlohn liegen muss. Zudem sind wir bei der Ausweitung des Anwenderkreises für Tariftreue und vergabespezifischen Mindestlohn vorangekommen, auch wenn wir hier noch lange nicht am Ziel sind, um auf kommunaler Ebene Lohndumping zu verhindern.“

 

Berücksichtigt wurden auch die Kritiken an zu hohen bürokratischen Hürden im Gesetz. „Eine Eigenerklärung von Unternehmen, die stärkere Nutzung der zentralen Vergabeplattform und mehr Digitalisierung des gesamten Verfahrens modernisiert das Gesetz. Gleichzeitig haben wir als Rot-Rot-Grün sichergestellt, dass sich auch zukünftig Subunternehmen an die Vorgaben des Vergabegesetzes halten müssen und Verstöße nicht folgenlos bleiben“, unterstreicht der LINKE-Wirtschaftspolitiker. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist und bleibt eine der wenigen wirkungsvollen Stellschrauben für eine gute Entwicklung des Landes. Schubert ergänzt: „Politik ist verpflichtet, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, besonders bei öffentlichen Aufträgen, die von Steuergeldern bezahlt werden. Der Markt allein regelt nur Angebot und Nachfrage, die Politik setzt Rahmenbedingungen für soziale und ökologische Standards. Mit der Weiterentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes kommen wir dieser Verantwortung nach.“