Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden - Stadtratssitzung

In der Thüringer Kommunalordnung, die gesetzliche Grundlage, auf der der Stadtrat und auch die Stadtverwaltung arbeitet, ist bereits im Paragraph 2 die Versorgung mit Energie klar als Aufgabe formuliert.

 

Allerdings setzt die Stadtverwaltung die Beschlüsse des Stadtrates nicht um. Es gibt in Gera nicht einen einzigen Quadratzentimeter Solarfläche auf Städtischen Gebäuden. Stadtratsbeschlüsse gelten in dieser Stadtverwaltung also leider immer nur im Einzelfall. So werden regelmäßig Ausflüchte gesucht, um Themen wieder abzusetzen. So vergeht mehr und mehr Zeit.

 

Wann, wenn nicht jetzt, wo die Kilowattstunde jenseits von 40 Cent kostet? Wann, wenn nicht jetzt, wollen wir endlich auch als Stadt beginnen, mit Solarenergie in die Zukunft zu investieren?

 

Wenn uns also an der Zukunft dieser Stadt und auch an der Sanierung der Städtischen Finanzen gelegen ist, muss man diesem Antrag zustimmen.

 

Beschlussvorlage zu Vorgang 91/2022