Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes
„Das Thüringer Vergabegesetz ist ein wichtiges Instrument zur Förderung eines auskömmlichen Lohnniveaus, guter Beschäftigungsbedingungen und einer stärkeren Tarifbindung. Nach Auswertung eines Evaluierungsgutachtens soll dieses nun weiterentwickelt werden.“, so der Landtagsabgeordnete Andreas Schubert im Thüringer Landtag.
Hier geht es zum Video aus dem Landtag
„Zentraler Bestandteil ist die Anhebung des vergabespezifischen Mindestlohns auf 13,50 Euro. Zudem soll dieser auf kommunale und weitere Auftraggeber erweitert werden und somit noch breitere Wirkung entfalten können. Die Möglichkeiten zum Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe sollen verbessert werden. Die Verbesserung der digitalen und weniger bürokratischen Antragsstellung darf nicht zur Einschränkung der sozialen und ökologischen Vergabekriterien führen.“

