Fürstenhaus Reuß hat noch immer nicht genug - aktueller Stand zu den Rückübertragungsansprüchen in Gera
Mit einer kleinen Anfrage hat der Geraer Landtagsabgeordnete der LINKEN, Andreas Schubert, den aktuellen Stand der vor 5 Jahren von den Rechtsnachfolgern des Fürstenhauses Reuß erneut angemeldeten Rückübertragungsansprüche bei der Landesregierung abgefragt. Dazu zählen alle enteigneten Grundstücke - darunter das Hofgut in Gera - sowie sonstige Vermögenswerte.
In der Antwort auf die Anfrage (siehe Anlage) macht die Landesregierung deutlich, dass die Eintragung eines Anmeldevermerkes für das Hofgut, der die Verfügung über das Grundstück beeinflusst, eine Einzelfallentscheidung des Thüringer Landesamtes für Finanzen war und bei allen anderen betroffenen Grundstücken abgelehnt wurde.
Weiter wird ausgeführt, dass die Grundlage für die erneuten Rückübertragungsansprüche des Fürstenhauses Reuß gegen die Stadt Gera ein Antrag auf strafrechtliche Rehabilitation sei, der inzwischen in 2 Gerichtsinstanzen abgelehnt wurde.
Da das Verfahren jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde, ist der Anmeldevermerk im Grundbuch nach wie vor in Kraft.
Dennoch könnte die Stadt nach Auskunft der Landesregierung auch aktuell über das Grundstück verfügen, wenn sie als zuständige Genehmigungsbehörde nach GVO (Grundstücksverfahrensordnung) die Rückübertragungsansprüche des Fürstenhauses Reuß als offensichtlich unbegründet bewertet.
Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass die erneuten Rückübertragungsansprüche von 2018 der Rechtsnachfolger des Fürstenhauses Reuß eine planmäßige Stadtentwicklung in Gera-Untermhaus bis heute erschweren, oder gar verhindern. Offensichtlich wird mit der Beteiligung aller gerichtlichen Instanzen noch immer (vergeblich) versucht die strafrechtliche Rehabilitierung durchzufechten, um immer noch mehr Vermögen aus der Stadt Gera abzuziehen.
Damit leisten die Rechtsnachfolger des Fürstenhauses Reuß getrieben von Dollarzeichen in den Augen der Stadt und ihren Einwohnern einen Bärendienst.
Auf der anderen Seite erfüllen Nachfahren dieses Adelshauses selbst die schon getroffenen Vereinbarungen mit der Stadt zu Unterbringung der Sarkophage nicht, so dass der Stadtrat jetzt folgerichtig den Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses über die Gruft auf dem Johannesplatz entscheidet.
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- Antwort_KA_Reuss_III_DrS_7594.pdf
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