Nebenwirkungen der Pandemie

In den ersten Monaten der Pandemie wurden viele private und auch gemeinnützige Träger und Anbieter betreuerischer und pflegerischer Leistungen bei der Beschaffung von Schutzbekleidung und -ausrüstung durch das Land und die Kommunen unterstützt.

Die Materialien wurden dann durch die Kommune an Träger, Private und Einrichtungen übergeben. Die Rechnung, die durch die Kommune an die jeweiligen Träger gestellt wird, enthält auch eine Verwaltungskostenpauschale. Die Pauschale wird nicht je Verpackung (Karton, Behälter o.ä.) berechnet, sondern je darin enthaltener Stückzahl. So entsteht für einen Behälter von 100 Einweghandschuhen eine zusätzliche, von der Stadt in Rechnung gestellte Verwaltungskostenpauschale von 100 mal 0,20 Euro, also 20 Euro.
Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es zulässig, dass die Kommune für die Bereitstellung dieser Materialien eine Verwaltungskostenpauschale in Rechnung stellt und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

2. Ist es zulässig, diese Pauschale je Stück Einzelgegenstand, der sich in einer geschlossenen Verpackung befindet, zu berechnen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

3. Hält die Landesregierung die Höhe der Pauschale in diesem obigen Fall, bei dem sich der Preis der Handschuhe verdreifacht, für angemessen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

4. Wird die Landesregierung diesen Vorgang zum Anlass nehmen, die Basis der Verwaltungskostenpauschale-Berechnung und -Anwendung in den Thüringer Städten und Landkreisen zu überprüfen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?