+++ UPDATE! Wir haben eine Antwort +++ Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert (DIE LINKE): Corona-Proteste am 7. März 2022 in Gera

Mit der Drucksache 7/5049 erreichte uns eine Antwort auf die mündlichen Anfragen

Frage 1:

Welche Maßnahmen hat die Polizei ergriffen, um die Teilnehmenden der angemeldeten Versammlung zu schützen?

Antwort:

Aufgrund der Vielzahl von zuvor angemeldeten und erwarteten Versammlungen/Ansammlungen bzw. Aufzügen (insgesamt 12) führte die Landespolizeiinspektion Gera am 7. März 2022 einen geschlossenen Einsatz im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation (BAO) durch. Eine abschnittsbezogene Einsatzbewältigung des Versammlungsgeschehens in der Stadt Gera erfolgte mit Kräften des Inspektionsdienstes Gera, der Einsatzunterstützung Gera sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen. Diesen Kräften oblag insbesondere der Schutz aller Versammlungen. Neben Verkehrsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang offensive Präsenzmaßnahmen wie Raumschutz, Absperrungen und polizeiliche Begleitungen der Versammlungen durchgeführt.

Dazu interessant -  Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Rechts

Frage 2:

Welche Analysen und Einschätzungen lagen der Einsatzplanung und damit verbunden dem Kräfteansatz zugrunde?

Antwort:

Für die Einsatzbewältigung aller im Schutzbereich der LPI Gera vorgeplanten bzw. bekannten Versammlungslagen mit Schwerpunkten in Altenburg, Gera und Greiz sah die Kräftevorplanung und die daran ausgerichtete Kräfteanforderung der LPI Gera vom 2. März 2022 insgesamt drei Bereitschaftspolizeihundertschaften, zwei Einsatzzüge, den Einsatz eines Lichtmastkraftwagens sowie die technische Einsatzeinheit zur Errichtung von Sperrgittern vor.

Weitere Lageschwerpunkte in Thüringen mit entsprechenden Kräfteanforderungen ergaben sich am 7. März für die Versammlungsgeschehen in Jena, Eisenach, Erfurt, Ilmenau und Hildburghausen.

Am 7. März 2022 nahm die LPD eine aktuelle Beurteilung der Lage für das gesamte Land vor. Im Ergebnis konnte der Kräfteanforderung der LPI Gera nicht vollumfänglich entsprochen werden. So konnten der LPI Gera für den Gesamteinsatz lediglich eine Einsatzhundertschaft sowie der Lichtmastkraftwagen zusätzlich zugewiesen werden.

Aus dem Einsatzbericht der LPI Gera geht hervor, dass aufgrund des offensichtlich zu Tage tretenden Kräftedefizits am Einsatzort Gera ein Aufeinandertreffen von zwei Versammlungen nicht verhindert werden konnte. Hier war es nicht möglich, den unangemeldeten Aufzug von der angemeldeten Standkundgebung fernzuhalten und damit verbundene Verbalattacken zu unterbinden.

Frage 3:

Welche Maßnahmen wird die Polizei in Zukunft ergreifen, um die Teil­nehmenden einer angemeldeten Versammlung zu schützen und das Versammlungsrecht damit wirkungsvoll durchzusetzen?

Antwort:

Der Schutz der Teilnehmer bildet regelmäßig den Auftragsschwerpunkt bei Versammlungslagen. Die taktischen Konzepte der einsatzführenden Behörden/Dienststellen sind maßgeblich von verfügbaren Ressourcen (Einsatzkräfte und Einsatzmittel) abhängig.  Aufgrund der Vielzahl an angemeldeten und zu erwartenden Versammlungslagen im Kontext der Corona-Proteste werden an Schwerpunkttagen grundsätzlich alle verfügbaren Kräfte eingesetzt und – soweit dies möglich ist – Kräfte aus anderen Bundesländern angefordert. Die einsatzführenden Behörden/Dienststellen sind vor diesem Hintergrund bestrebt, diese vorhandenen Kräfte und technische Mittel so einzusetzen, dass der Schutz aller Versammlungsteilnehmer sowie Unbeteiligter gewährleistet wird.

Frage 4:

Bei welchen sogenannten "Spaziergängen" seit dem Jahr 2020 wur­de nach Kenntnis der Landesregierung Pyrotechnik legal beziehungs­weise illegal abgebrannt?

Antwort:

Informationen zu legal verwendeter Pyrotechnik, die bei o. g. Versammlungen, genutzt wurde, liegen generell nicht vor.

Bei welchen sogenannten Spaziergängen seit dem Jahr 2020 Pyrotechnik abgebrannt wurde und wie oft, ist nicht recherchierbar. Deshalb kann ich Ihnen darüber keine Auskünfte geben.

Im Zusammenhang mit illegal genutzter Pyrotechnik im Sinne der Fragestellung wurden zwei Ermittlungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet:

  1. Am 14. Februar 2022 wurden gegen vier männliche Personen im Alter von 27 Jahren bis 48 Jahre Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie im dringenden Tatverdacht stehen, für die Zündung eines Feuerwerks als Auftaktsignal einer unangemeldeten Versammlung verantwortlich zu sein.
  1. Anlässlich des Versammlungsgeschehens am 7. März 2022, auf welches Sie sich in Ihrer Mündlichen Anfrage beziehen, erfolgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt, nachdem eine Feuerwerksbatterie als Auftaktsignal zur Versammlungseröffnung abgebrannt wurde.

Dazu interessant -  Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Rechts

 

Das Anliegen

Am 7. März 2022 kam es wie in den Vormonaten planbar zu einem unangemeldeten aber im Vorfeld offen mobilisierten Demonstrationszug von Coronaleugnern, - Skeptikern und - Maßnahmekritikern in Gera, an dem sich nach Kenntnissen des Fragestellers auch Neonazis beteilig- ten, ein Reichsbürger sei trommelnd an vorderster Stelle marschiert, der in der Vorwoche bereits das Fronttransparent anführte. Nach Angaben des Aktionsbündnisses "Gera gegen Rechts" fanden dagegen angemeldete Proteste statt, wie die nun achte Menschenkette unter dem Motto "Solidarität in der Pandemie" und dem erweiterten Thema - "Ohne Frieden ist alles nichts". Die Teilnehmenden des unangemeldeten Aufzugs haben nahezu vollständig gegen die Hygienebestimmungen verstoßen, keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen oder Abstände eingehalten. Nach Darstellung des Aktionsbündnisses "Gera gegen Rechts" haben die Teilnehmenden des unangemeldeten Aufzugs am Museumsplatz in aggressiver Weise versucht auf die Versammlungsfläche der Zivilgesellschaft zu gelangen und sich den dortigen Teilnehmenden in bedrohlicher Weise genähert, wobei von der großen Personengruppe ohne Mund-Nasen-Bedeckung fortan keine Abstände zur angemeldeten Versammlung eingehalten wurden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie war der Kräfteeinsatz der Polizei für die Versammlungsgeschehen am 7. März 2022 in Gera: welche Einheiten beziehungsweise welche Dienststellen waren mit wie vielen Beamten vor Ort?
  2. Gegen wie viele Personen des nach Angaben der Landespolizeidirektion Gera am 7. März 2022 unangemeldeten Aufzugs mit 900 Teilnehmenden wurden Ordnungswidrigkeiten, Anzeigen beziehungsweise gegen wie viele wurden Strafanzeigen gefertigt und was waren die hauptsächlichen Delikte?
  3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aufgrund welcher Einschätzung des Versammlungsgeschehens am 7. März 2022 auf dem Museumsplatz in Gera?
  4. Welche Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Landesregierung gegen wie viele identifizierte Verantwortliche und Organisatorinnen und Organisatoren der unangemeldeten aber im Vorfeld offen mobilisierten Demonstrationszüge von Coronaleugnern, - Skeptikern und - Maßnahmekritikern in Gera seit Herbst 2021 eingeleitet?

Dazu interessant -  Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Rechts