Alternativantrag zu Meisterbonus und Meistergündungsprämie

I.    Der Landtag bekennt sich zur dualen Ausbildung mit ihren Aus-, Weiterbildungs-und Zusatzqualifikationen als wichtigen Faktor für die Qualitäts- und Fachkräftesicherung und damit auch für die Unternehmensnachfolge im Thüringer Handwerk. Deshalb wird sich der Thüringer Landtag noch stärker für die Sicherung und Förderung beruflicher Ausbildung und bundeseinheitlicher Aufstiegsfortbildung einsetzen und das Thüringer Handwerk durch die Einführung einer Meistergründungsprämie stärken.

II.    Die Landesregierung wird gebeten, 

1.    zusammen mit dem Thüringer Handwerkstag THT e. V. eine Meistergründungsprämie in Höhe von 15.000 € zu erarbeiten,

2.    die haushalterischen Voraussetzungen für diese Meistergründungsprämie im Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2021 vorzusehen,

3.    die Wirkung der bestehenden Instrumente der Thüringer Gründungs- und Beratungsförderung zu analysieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse insbesondere in der Vorbereitung der kommenden EU-Förderperiode einzubeziehen und zu berücksichtigen sowie

4.    sich beim Bund für eine weitgehend kostenfreie Meisterausbildung durch das Aufstiegs-BAFöG einzusetzen. 

Begründung:
Die duale Ausbildung und ihre Zusatzqualifikationen ist ein wichtiger Faktor zur Sicherung von Zukunftsperspektiven junger Menschen und zur Gewinnung von Fachkräften für Thüringer Unternehmen. Infolge der seit Jahren in Deutschland und Thüringen anhaltenden guten konjunkturellen Lage und dem damit einhergehenden Wirtschaftswachstum besteht der Trend zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und sinkenden Arbeitslosenquoten. Durch die anhaltend gute Konjunktur, verbunden mit einem hohen Bedarf an Fachkräften und geringer Arbeitslosigkeit, haben viele Menschen die Chancen einer angestellten Beschäftigung genutzt. Der starke Absorptionsprozess am Thüringer Arbeitsmarkt, der demografische Wandel und nicht zuletzt auch die mit einer Selbstständigkeit verbundene Unsicherheit haben so zu einem Rückgang der Gründungszahlen geführt. Davon ist insbesondere auch das Thüringer Handwerk betroffen. Regionale Beispiele zeigen deutliche Tendenzen und Herausforderungen. Beispielsweise sind mehr als 38 Prozent der Inhaber und Inhaberinnen in den rund 9.400 Ostthüringer Handwerksbetrieben  derzeit älter als 55 Jahre und suchen damit in den kommenden zehn Jahren einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin.

Thüringen verfügt über ein breit aufgestelltes Förder- und Unterstützungsinstrumentarium, mit dem Unternehmensgründungen und -nachfolgen von Technologieunternehmen bis hin zum Handwerk, Handel und Dienstleistung individuell begleitet werden können. Auch bestehen mit dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEX) und speziell auch mit den Gründungsberatungen der Handwerkskammern besonders wichtige und praxistaugliche Angebote für Gründungsinteressierte. Für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg ist es aber erforderlich, zum einen die bestehenden Förderinstrumente auf ihre Wirksamkeit zu analysieren und diese im Sinne aktueller Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen. Zum anderen ist es im Wettbewerb der Länder um die besten Standortbedingungen und die Sicherung von Fachkräften notwendig, die bestehenden Instrumente zielgerichtet zu erweitern. Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen dabei, dass die Meistergründungsprämie geeignet ist, dem stetigen Verlust von Handwerksbetrieben entgegenzuwirken und die Voraussetzungen für Gründungen bzw. Unternehmensnachfolgen weiter zu verbessern. Eine Meistergründungsprämie in Höhe von 15.000 Euro könnte z.B. in Form einer Gründungsprämie i.H.v. 12.500 Euro und einer zusätzlichen Arbeitsplatzprämie i.H.v. 2.500 Euro gezahlt werden, sofern ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen wird, der mindestens zwölf Monate besetzt bleibt. Auf diese Weise würde die Meistergründungsprämie einerseits Anreize zur Unternehmensgründung und -nachfolge schaffen und andererseits zur Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderung beitragen. 

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