14.11.2008: Landtagsabgeordnete der CDU stellen sich gegen Geraer Stadtrat

Die Landtagsabgeordneten der CDU Gera, Birgit Diezel, Eckehard Kölbel und Ralf Bornkessel, haben sich mit ihrem Abstimmungsverhalten im Thüringer Landtag gegen die Beschlusslage im Geraer Stadtrat gestellt. Mit der Verabschiedung des „Thüringer Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ der Fraktion der CDU in der Oktober-Landtagssitzung sowie mit der gestrigen Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE nach Unterstützung einer Bundesratsinitiative, um das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige (Nicht-EU-Bürger) endlich einzuführen, wird die Beschlusslage des Stadtrats aus dem Jahr 2001 geradezu konterkariert. Erneut wurde eine Chance verpasst, mehr Demokratie und Mitbestimmungsrechte für Migranten in Thüringen zu verankern.

Zur Erinnerung: Im Juni 2001 hatte sich der Stadtrat auf Initiative der PDS der Forderung des damaligen Präsidenten des Deutschen Städtetages, Hans-Joachim Hoffmann folgend, nachdrücklich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle dauerhaft in unseren Städten und Gemeinden lebenden Migrantinnen ausgesprochen. Die dafür erforderliche Grundgesetzänderung ist dringend notwendig, weil sich nur so die seit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger 1992 entstandene Gerechtigkeitslücke bei der demokratischen Mitbestimmung von kommunalen Entscheidungsprozessen für Drittstaatenangehörige schließen lässt. Dies ist um so nötiger, weil eben auch in Gera die Mehrzahl der ausländischen Einwohner Nicht-EU-Bürger sind, deren wirkliche Integration, mit allen Rechten und Pflichten, eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist.

Kurz nachdem auch in Gera im Rahmen der Interkulturellen Woche allenthalben für Integration und Teilhabe von Migranten geworben wurde, wird dieses auch mit Stadtratsbeschluss untermauerte Anliegen der Geraer Kommunalpolitik mit der erneuten Verweigerung des passiven und aktiven Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger durch die CDU mit Füßen getreten. Dafür gibt es keine einzige akzeptable Begründung, zumal in der Mehrheit der europäischen Länder, u.a. auch in Geraer Partnerstädten wie Arnhem und Kuopio, diesen ein kommunales Wahlrecht eingeräumt wird. Doch gilt auch hier ganz offensichtlich einmal mehr: Für die CDU ist der Bürger, zumal der ausländische Mitbürger, eher Störfaktor denn Auftraggeber.

Gera, 14. November 2008

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