26. Januar 2012

Kindergeldabzweigungspraxis muss geändert werden

Fraktionsvorsitzende Margit Jung

 

Zur aktuellen Information des Bürgermeisters Norbert Hein in Bezug auf die Praxis der Kindergeldabzweigung in der Stadtverwaltung Gera erklärt Margit Jung, Vorsitzende der Stadtratsfraktion DIE LINKE.:

 

DIE LINKE hält die bisherige Verfahrensweise zur Kindergeldabzweigung in Gera für sozial ungerecht und rechtlich fragwürdig. Deshalb hatte sich DIE LINKE nicht zuletzt mit einem eigenen Antrag in der Stadtratssitzung im Oktober 2011 für eine Veränderung dieser Verwaltungspraxis eingesetzt, der leider keine Mehrheit fand.

 

Der Oberbürgermeister Dr. Norbert Vornehm hat am 7. Januar 2012 auf der Gesamtmitgliederversammlung der LINKEN einen veränderten Umgang der Verwaltung mit diesem Thema angekündigt. Jedoch erfüllen die von Herrn Hein dargestellten Maßnahmen diese Ankündigung nicht, da sie unzureichend sind, um von einer wirklichen Änderung der Verwaltungspraxis zu sprechen.

 

Denn dazu gehört auch, dass die Entscheidungen der zuständigen Bundes-Behörde, der Familienkasse in Jena, durch die Stadt Gera akzeptiert werden, statt weiter prinzipiell den Gerichtsweg zu beschreiten. Zudem blieb die für viele Betroffene entscheidende Frage unbeantwortet, was mit ähnlich gelagerten Fällen passiert, bei denen der Bescheid der Stadtverwaltung gar nicht gerichtlich beanstandet wurde.

 

Auch im Umgang mit Kindergeldabzweigungen bei Hartz-IV-Betroffen bestehen weiterhin offene Fragen. Diese Problemstellungen wird DIE LINKE in der nächsten Sitzung des Sozial-, Gleichstellungs- und Gesundheitsausschuss zur Sprache bringen.

 

Eine Änderung der Verwaltungspraxis bei der Kindergeldabzweigung sollte sich an der Vielzahl von Kommunen und Gebietskörperschaften bundesweit orientieren, die im Interesse der Betroffenen, der Behinderten, eine Abzweigung nur in ganz wenigen und damit wirklich begründeten Einzelfällen praktizieren, oder auf Grund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes grundsätzlich darauf verzichten. Auch dies könnte mit Urteilssprechungen juristisch gut begründet werden.