weiter: FlächennutzungsplanEine der wesentlichsten Voraussetzungen ist die Bevölkerungsentwicklung und deren Ermittlung in Schritten bis zum Jahr 2020. Auch der über Jahre währende Streitpunkt mit der Genehmigungsbehörde. Gehen wir davon aus, dass sich die Stadt Gera mit ihren eigenen Ermittlungen der gleichen mathematischen Methoden wie das Thüringer Landesamt für Statistik bedient hat, können die Unterschiede nur in der Annahmen liegen die im Positiven, wie im Negativen Gegenstand der Untersuchung waren. Die positivere Annahme 3.451 Einwohner mehr ermittelt zu haben, wie in der 11. koordinierten Bevölkerungsberechnung spricht doch für den Ergeiz der Stadt sich nicht dem Schicksal bedingungslos zu ergeben. Natürlich ist die Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Gera von existenzieller Bedeutung, geht es doch dabei nicht nur um die Schlüsselzuweisungen und damit die Erfüllung der oberzentralen Funktion, sondern auch um solche Fakten wie: die Größe der vorzuhaltenden Wohnbauflächen, die qualitative und quantitative Bestimmung des Rückbauvolumens an Wohnungen, die Festlegung der Verdichtungsräume und die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in Richtung höherer Bedürftigkeit. Im Übrigem und davon gehe ich aus, dass uns der FNP gewürdigt im 4.Quartal 2010 vorliegt, die Stadt Gera und seine Ausschüsse erstmals von der Planungshoheit Gebrauch machen, die unendlichen Bittgänge nach Weimar nicht mehr stattfinden und wir eigenständig und verantwortungsbewusst selbst entscheiden können. Auch ein Umdenken in der Verwaltung ist damit verbunden, es muss eine neue Qualität in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtrat sich entwickeln wie auch die notwendige Verantwortungswahrnahme.