weiter: Wohnhaus für älter werdende Menschen mit geistiger Behinderung in GeraDurch Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung, insbesondere aus der Ortsvereinigung Lebenshilfe Gera Stadt/Land e. V:, wurde seit Jahren auf die Entwicklung der älter werdenden Menschen, sowohl der Eltern als auch der überwiegend familiären Betreuer ihrer Lebensumstände im unmittelbaren Wohnumfeld und damit verbunden auch der etwas jüngeren Menschen mit geistiger Behinderung hingewiesen. 43 Menschen mit geistiger Behinderung und mehrfach Behinderung sind in der Vereinigung der Lebenshilfe zwischen 55 und 62 Jahre alt und leben bei Eltern oder Angehörigen zwischen 75 und 95 Jahren. Durch die Vereinigung Lebenshilfe wurde eingeschätzt, dass gegenwärtig bei 15 Personen dringender Handlungsbedarf besteht. Zwischenzeitlich liegen 52 Anträge für derartige Plätze in einem zu errichtenden Wohnhaus vor. Deshalb wurde bei der Planungskommission im Landesverwaltungsamt ein Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses gestellt. Die weitere Bearbeitung des Antrages und damit die Entscheidung über ein derartiges Wohnhaus setzt das „Gemeindliche Einvernehmen oder Stellungnahme“ der Stadt Gera voraus. Die Ihnen vorliegende Beschlussvorlage wurde von mir in die Sitzung des Sozial-, Gleichstellungs- und Gesundheitsausschusses am 1. Oktober 2009 und damit noch vor dem OTZ-Gespräch in Bieblach eingereicht und am 29. Oktober beraten. Aus der Verwaltung heraus wurde dazu ein Alternativantrag gestellt, der die Verwaltung auffordern sollte, dass gemeinsam mit der Ortsvereinigung Lebenshilfe Gera Stadt /Land e. V. und anderer maßgebliche in der Behindertenarbeit tätiger Geraer Träger ein modulares, sich an den individuellen Bedarfslagen der betroffenen älter werdenden Menschen mit geistiger Behinderung orientiertes, flexibles, zukunftsträchtiges Wohn- und Betreuungskonzept entwickeln werden soll. In der Beratung im SGGA wurde dieser Antrag mit 3 dafür und 4 Gegenstimmen abgelehnt. Der Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses für älter werdende Menschen mit geistiger Behinderung für 24 Personen und die Unterstützung durch die Stadt wurde mit 4 Stimmen dafür und drei Gegenstimmen angenommen. Zur weiteren Verfahrensweise sollte diese Vorlage aus dem SGGA im Hauptausschuss in die nächste Sitzung des Stadtrates verwiesen werden, da der Ausschuss kein beschließender Ausschuss ist. Zwei Tage vor der Sitzung des letzten Stadtrates am 10. November 2009 wurde ich darüber informiert, dass die Vorlage weder auf die Tagesordnung im Hauptausschuss noch im Stadtrat genommen werden sollte. Da im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung mindestens ¼ aller Stadtratsmitglieder neben einer Fraktion die Möglichkeit haben einen Antrag auf Beratung in der Stadtratssitzung zu stellen, habe ich die Stadtratsmitglieder aller Fraktionen gebeten die Problematik auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen und am 12. November 2009 diese Unterschriften zur Behandlung der Beschluss-Vorlage übergeben. Ich denke, dass es ein zu tiefst demokratischer Vorgang ist, wenn ein Ausschuss darüber beraten hat und die Entscheidung des Stadtrates notwendig ist, dass auch diesem Anliegen entsprochen werden sollte. Meiner Auffassung nach besteht hier auch in der Geschäftsordnung ein Regelungsbedarf für Entscheidungen der Ausschüsse, die im Stadtrat letztlich zu entscheiden sind. In der Sache geht es aber um die älter werdenden Menschen mit geistiger Behinderung und weniger um demokratische Regelungen. Deshalb beantrage ich bereits jetzt das Rederecht für Frau Brieg. Sie ist Vorsitzende des Elternbeirates der Ortsvereinigung der Lebenshilfe und hat sich seit Jahren über die weitere Entwicklung im Interesse der geistig behinderten Kinder Gedanken gemacht. Auf Grund von Hinweisen durch den Oberbürgermeister habe ich meinen ursprünglichen Beschlussvorschlag wie folgt verändert/ Liegt Ihnen als Austauschblatt vor: Der Stadtrat unterstützt die Errichtung eines Wohnhauses für älter werdende Menschen mit geistiger Behinderung für 24 Personen (Gemeindliches Einvernehmen/Stellungnahme). Ich bitte Sie diesen mehrheitlichen Beschluss des Sozial-, Gleichstellung- und Gesundheitsausschusse Ihre Zustimmung zu geben. Danke!